Bewerber

Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Bewerber sind und weitere Informationen zu Ihren übermittelten Daten wünschen.

1.  Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
(1) Bearbeitung des Antrags;
(2) Eignungsprüfung;
(3) Kontaktaufnahme.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Art. 6 DS-GVO)

  • Durchführung (auch) vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Wunsch des Betroffenen erfolgen. Die betroffene Person stimmt freiwillig zu. Dies geschieht durch eine Absichtserklärung.
  • nFrames beachtet grundsätzlich die Regeln der Datenvermeidung und Datensparsamkeit hinsichtlich der beabsichtigten Verarbeitungszwecke unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen.

3. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der relevanten Daten bzw. Datenkategorien

  • Betroffener Personenkreis: Bewerber der nFrames GmbH
  • Übliche und notwendige Informationen von Bewerbern für das Bewerbungsverfahren.
  • Datenschutzhinweise für Bewerber nach Art. 13 und Artikel 14 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DS-GVO).

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Alle Mitarbeiter, die intern berechtigt sind, die spezifischen Aufgaben auszuführen.
  • Beim Zahlungsverkehr erhalten die Kreditinstitute die notwendigen Informationen.
  • Externe Auftragnehmer als Subunternehmer im Sinne von § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) oder Art. 28 DS-GVO. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist in der Regel nicht Gegenstand des Vorgangs, kann aber nicht ausgeschlossen werden.

5. Datenübermittlung an Drittstaaten
Datenübermittlungen in Drittstaaten erfolgen nur im Rahmen der Vertragserfüllung, der notwendigen Kommunikation und anderer im BDSG oder DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.

6. Aufbewahrungsfrist oder Regelfristen für die Löschung der Daten
Wir speichern die persönlichen Daten unserer Bewerber bei einem externen Dienstleister namens "PreScreen". Sie sind die verantwortliche Stelle für Ihre Daten und können Ihre Privatsphäre gewährleisten. Unter folgendem Link finden Sie deren Datenschutz: https://prescreen.io/en/policy/

Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Aufbewahrungspflichten und fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. So werden die Geschäfts- oder Finanzdaten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach weiteren zehn Jahren gelöscht, sofern nicht aus legitimen Gründen längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder erforderlich sind. Kürzere Löschfristen, maximal 6 Monate, werden in speziellen Bereichen (z.B. in der Personaladministration wie abgelehnte Bewerbungen oder Warnungen) eingesetzt. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen.

Bitte beachten Sie, dass PreScreen Ihre Daten nur für einen Zeitraum von einem Jahr speichert.