nFrames Geschäftskontakt

Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Geschäftskontakt von nFrames sind und weitere Informationen zu Ihrem Fall wünschen.


1. Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer einschlägiger Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Unsere Vertragsunterlagen, Formulare, Einverständniserklärungen und sonstige Informationen, die wir Ihnen (z.B. auf der Website) zur Verfügung stellen, enthalten weitere Angaben und Ergänzungen zur Bearbeitung. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, ausgenommen Bewerber und Mitarbeiter, richtet sich nach der vereinbarten bzw. der angeforderten Leistung.
Kontakt zur Wartung: Damit wir Sie für geschäftliche Zwecke kontaktieren können.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Art. 6 DS-GVO)
Je nach Phase unseres Kontakts sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen denkbar:
• Durchführung (auch) vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen.
• Die betroffene Person stimmt freiwillig zu. Dies geschieht durch eine Absichtserklärung.
• Die Verarbeitung ist zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z.B. für Leistungen von nFrames) erforderlich.
• ggf. auch die Wahrung der berechtigten Interessen der nFrames
nFrames beachtet grundsätzlich die Regeln der Datenvermeidung und Datensparsamkeit hinsichtlich der beabsichtigten Verarbeitungszwecke unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen.

3. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der relevanten Daten bzw. Datenkategorien

  • Betroffener Personenkreis: Geschäftskontakte von nFrames; z.B. Ansprechpartner von Kunden, Dienstleistern, Partnern.
  • Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten sowie Lieferanten und Dienstleister gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO).
  • Datenschutzhinweise für Mitarbeiter gemäß Art. 13 und Artikel 14 der Datenschutz Datenschutzverordnung (DS-GVO). Die Mitarbeiter werden mit einem Informationsblatt versehen, das dem Arbeitsvertrag beigefügt ist.
  • Übliche und notwendige Kontaktdaten (Name, Vorname, Titel, Firmenzugehörigkeit, Abteilung, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse). Transaktionsdaten wie z.B. Historieneinträge können mit diesen Kontakten als Nachweis- und Informationsbasis z.B. für Besprechungen verknüpft warden

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Alle Mitarbeiter, die intern berechtigt sind, die spezifischen Aufgaben auszuführen.
  • Beim Zahlungsverkehr erhalten die Kreditinstitute die notwendigen Informationen.
  • Externe Auftragnehmer als Subunternehmer im Sinne von § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) oder Art. 28 DS-GVO. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist in der Regel nicht Gegenstand des Vorgangs, kann aber nicht ausgeschlossen werden.


5. Aufbewahrungsfrist oder Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Aufbewahrungspflichten und fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. So werden die Geschäfts- oder Finanzdaten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach weiteren zehn Jahren gelöscht, sofern nicht aus legitimen Gründen längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen. Kontakte von Personen, von denen bekannt ist, dass sie im Ruhestand sind, werden deaktiviert und erscheinen nicht mehr in der normalen Suche.