User meeting Teilnehmer

Hier sind Sie richtig, wenn Sie Teilnehmer des User-Meetings von nFrames sind und weitere Informationen zu Ihren Daten wünschen.


1. Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Um Sie bezüglich des User Meetings kontaktieren und mit Informationen versorgen zu können.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Art. 6 DS-GVO)
Je nach Phase unseres Kontakts sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen denkbar:
• Durchführung (auch) vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen.
• Die betroffene Person stimmt freiwillig zu. Dies geschieht durch eine Absichtserklärung.
• Die Verarbeitung ist zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z.B. für Leistungen von nFrames) erforderlich.
• ggf. auch die Wahrung der berechtigten Interessen der nFrames
nFrames beachtet grundsätzlich die Regeln der Datenvermeidung und Datensparsamkeit hinsichtlich der beabsichtigten Verarbeitungszwecke unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen.

3. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der relevanten Daten bzw. Datenkategorien

  • Betroffener Personenkreis: Geschäftskontakte von nFrames; z.B. Ansprechpartner von Kunden, Dienstleistern, Partnern.
  • Übliche und notwendige Kontaktdaten (Name, Vorname, Titel, Organisation, Abteilung, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse). Transaktionsdaten wie z.B. Historieneinträge können mit diesen Kontakten als Nachweis und Informationsbasis z.B. für Besprechungen verknüpft warden.


4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Alle Mitarbeiter, die intern berechtigt sind, die spezifischen Aufgaben auszuführen.
  • Beim Zahlungsverkehr erhalten die Kreditinstitute die notwendigen Informationen.
  • Externe Auftragnehmer als Subunternehmer im Sinne von § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) oder Art. 28 DS-GVO. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist in der Regel nicht Gegenstand des Vorgangs, kann aber nicht ausgeschlossen werden.


5. Aufbewahrungsfrist oder Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Aufbewahrungspflichten und fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind. So werden die Geschäfts- oder Finanzdaten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach weiteren zehn Jahren gelöscht, sofern nicht aus legitimen Gründen längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen. Kontakte von Personen, von denen bekannt ist, dass sie in ihrem Unternehmen im Ruhestand sind, werden deaktiviert und erscheinen nicht mehr in der normalen Suche.